Aktuelles
Ab dem kommenden Schuljahr (Beginn am 12. August 2024) sind die Schulen oder Gemeinden im Kanton St. Gallen verpflichtet, eine schulergänzende Betreuung anzubieten. Nach einer Ausschreibung hat der Gemeinderat Kaltbrunn den Auftrag an Tagesfamilien Linthgebiet vergeben. Im Zusammenhang mit der Schulhauserweiterung Sonnenbüel ist geplant, die schulergänzende Betreuung im Untergeschoss des Erweiterungsbaus Sonnenbüel unterzubringen. Bis zur Fertigstellung der Schulhauserweiterung (voraussichtlich Sommer 2026) ist eine Übergangslösung erforderlich. Geprüft wird dafür die Raumnutzung des Kulturzentrums Dröschi im Erdgeschoss.
Die Belegung durch die schulergänzende Betreuung soll jedoch so gestaltet werden, dass die Drösche jeweils am Abend und an Wochenenden nach wie vor durch Vereine, Private oder öffentliche Organisationen genutzt werden kann. Die Dauernutzungen im Saal im Dachgeschoss sind von der schulergänzenden Betreuung nicht betroffen.
Mit Tagesfamilien Linthgebiet wurde eine in der familienergänzenden Kinderbetreuung erfahrene und kompetente Partnerorganisation gefunden, welche die schulergänzende
Betreuung in enger Zusammenarbeit mit der Schule organisiert und durchführt. Die Vorbereitungsarbeiten wurden bereits vor einiger Zeit aufgenommen. Um den personellen Aufwand abschätzen zu können und die Planung zu erleichtern, führt die Schule bei den Eltern eine Bedarfsabklärung durch. Die Anmeldeformalitäten mit den entsprechenden Angeboten und den Elterntarifen folgen im Frühling 2024.
Für die Alterspolitik sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund greift nur ergänzend und fördernd ein. Weiter sind die Selbsthilfe, die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der Familien von Bedeutung für die Alterspolitik.
Weniger Geld vom Bund
Der Bund kürzt die Subventionsgelder für die Pro Senectute ab dem Jahr 2024. Gleichzeitig hat die Regierung des Kantons St. Gallen neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik verfasst, nämlich:
– Soziale Teilhabe sowie gesellschaftliches Engagement
– Partizipation
– Ökonomische Sicherheit
– Adäquate Gesundheitsversorgung und -vorsorge.
Die Pro Senectute St. Gallen hat vor diesem Hintergrund ihre Dienstleistungen angepasst und in eine neue Leistungsvereinbarung überführt. Der Gemeinderat hat diesen Vertrag geprüft und – im Einklang mit den anderen Gemeinden der Region – unterzeichnet.
Damit sind Mehrkosten von jährlich rund CHF 16 000 verbunden. Die Budgetbewilligung anlässlich der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 bleibt vorbehalten.
Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden in den Sommerferien erfahrungsgemäss
kaum nachgefragt. Dieser Zeitraum stellt damit eine gute Möglichkeit dar, aufgestaute Gleitzeit abzubauen, ohne dass die Dienstleistung für die Bürgerschaft leidet.
Der Gemeinderat hatte deshalb im Sinne eines Pilotversuchs entschieden, die Schalter vom 17. Juli bis 4. August 2023 (Sommerferien-Wochen 2, 3 und 4) jeweils nachmittags zu schliessen.
Nach Auswertung dieses Pilotversuches – mit ausgebliebenen negativen Rückmeldungen – hat sich der Gemeinderat für eine grundsätzliche Einführung von reduzierten Schalteröffnungszeiten innerhalb der mittleren drei Wochen der Sommerferien ausgesprochen.
Um den Kundinnen und Kunden auch Schaltergeschäfte über die Mittagszeit zu ermöglichen, hat der Gemeinderat zudem die Anpassung der Öffnungszeiten am Freitag auf durchgehend von 8.00 bis 14.00 Uhr beschlossen.
Die von der Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 durchgeführte Auswertung der Schalter- und Telefonfrequenzen hat aufgezeigt, dass Amtsgänge am Freitagnachmittag deutlich abnehmend sind. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, durch diese Anpassung einen Mehrwert für Kundinnen und Kunden, wie auch für die Mitarbeitenden bieten zu können. Wohlweislich wird die bisherige Schalteröffnungszeit insgesamt unverändert beibehalten. Die Auswertung der
Kundenfrequenz hat auch aufgezeigt, dass Amtsgänge während den Weihnachtsferien nach wie vor gut genutzt werden. Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten über die Weihnachtsferien im Grundsatz unverändert beibehalten.
Abweichende Terminvereinbarungen sowie die Erreichbarkeit bei Todesfällen bleiben weiterhin
möglich.
Öffnungszeiten ab 1. Januar 2024
Montag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag
08.00 – 14.00 Uhr (durchgehend)
Die neue Website der Politischen Gemeinde (www.kaltbrunn.ch) ist seit dem 19. Dezember 2023 online. Somit konnte die Website der Gemeinde rund ein halbes Jahr nach Fertigstellung der neuen Website der Schule Kaltbrunn fertiggestellt werden. Die Besucherinnen und Besucher erhalten Einblicke aus neuen Perspektiven und entdecken die Gemeinde Kaltbrunn von einer neuen Seite und mit neuem Gesicht.
Das Erscheinungsbild ist zeitlos und modern. Die neue Webseite ist nicht nur benutzerfreundlich, sondern inspiriert und zeigt die Gemeinde Kaltbrunn von einer lebendigen Seite. So sind auf der neuen Website zahlreiche Portraits von Einwohnenden von Kaltbrunn aufgeführt, welche ihre persönliche Sicht zu den jeweiligen Themen mittels einem jeweiligen Portrait mit Bilder und Worten von sich geben.
Auf der Startseite erkennt der Besucher oder die Besucherin schnell die Struktur und findet sich mit dem aufklappbaren Menu intuitiv zurecht. Der Inhalt wurde auf das Wesentliche reduziert, und mit der Suchfunktion findet man rasch die gewünschte Information.
Die neue Webseite wurde durch die Agentur 2plus.ch in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gemeinde entwickelt und gestaltet. Für die Programmierung ist die Webagentur anderthalb.ch verantwortlich. Damit hebt sich die Webseite klar von anderen, modulartigen Webseiten von Gemeinden ab und zeigt ein persönliches Erscheinungsbild.
Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat vom 3. März 2024 für den Rest der Amtsdauer 2021-2024
Bis zum Ablauf der Einreichefrist ist für die Ersatzwahl nachfolgender Wahlvorschlag eingegangen:
• Bärtsch Susanne, 1981, Polizistin, SVP
Der Wahlvorschlag und die Namen der Unterzeichnenden können bei der Gemeinderatskanzlei Kaltbrunn bis am 16. Januar 2024 eingesehen werden.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 9. Juni 2024 statt. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Weiterführendes Dokument: Ersatzwahl GR-Mitglied - eingegangene Wahlvorschläge
Der Gemeinderat durfte den erfolgreichen Abschluss der nachfolgenden Infrastrukturprojekte zur Kenntnis nehmen. Dank einer guten Kostenplanung und aufgrund von nicht verwendeten Reserven für Unvorhergesehenes konnten die Abrechnungen trotz anhaltender Teuerung allesamt mit Minderkosten abgeschlossen werden.
Kostenvoranschlag | Abrechnung | Differenz | |
Schulhaus Hältli – Toilettensanierung |
CHF 300 000.00 | CHF 210 364.90 | Minderkosten CHF 89 635.10 |
Erstausstattung von mobilen Arbeitsgeräten in der 1. und 2. Oberstufe (1 : 1 Computing) |
CHF 188 000.00 |
CHF 185 229.60 | Minderkosten CHF 2 770.40 |
Gemeindestrassen – Umrüstung der Beleuchtung zu smart LED (3. Etappe) |
CHF 106 000.00 | CHF 101 719.30 | Minderkosten CHF 4 280.70 |
Der Gemeinderat hat folgenden Auftrag vergeben:
Technische Untersuchung auf dem belasteten Grundstück Nr. 957, Bachvögten:
Dienstleistungsauftrag an Andres Geotechnik AG, St. Gallen
Hier finden Sie das Dokument «Rentenreform AHV 21»
Weihnachten
Montag, 25. Dezember 2023
geschlossen
Stefanstag
Dienstag, 26. Dezember 2023
geschlossen
Neujahrstag
Montag, 01. Januar 2024
geschlossen
Berchtoldstag
Dienstag, 02. Januar 2024
geschlossen
An den übrigen Arbeitstagen zwischen Weihnachten und Neujahr gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich an die Nummer 079 305 88 41.
Das Verwaltungspersonal wünscht besinnliche Festtage und einen guten Start in das Jahr 2024.
Die Gemeinde Kaltbrunn verfolgt eine aktive Energiepolitik und leistet einen nachhaltigen Beitrag fürs Klima. Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass das per 1. Januar 2023 verabschiedete Reglement Energieförderprogramm auf reges Interesse stösst. Das Reglement bildet eine konkrete und geeignete Grundlage um die Verwendung von erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet zu fördern.
Die Vollzugsvorschrift des Energieförderprogramms (Förderkatalog) untersteht einer laufender
Überprüfung durch die Energiekommission und den Gemeinderat. Somit können mittels punktuellen Steuerungsmassnahmen zielgerichtete Anreize zur Förderung von erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Der Gemeinderat sprach sich mit Wirkung ab 1. Januar 2024 für die Streichung der Förderung von Elektroautos aus.
Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die Anschaffung von Elektroautos massgeblich etabliert. Damit erübrigen sich die Auszahlung von Förderbeiträgen beim Kauf von Elektroautos.
Der Gemeinderat unterstützt ferner die Evaluation und Prüfung von öffentlichen Flächen durch die Energiekommission, die gegebenenfalls ohne grosse Einschränkung der Nutzung mit PV-Anlagen überdeckt werden könnten und nimmt die Massnahmen in die Legislaturziele 2025 – 2029 auf.