Offene Stellen
Zur Führung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
eine/n Leiter/in für den Bereich Planung, Bau und Umwelt (80 – 100 %).
Wollen Sie Ihr Know-how im Bereich Planung, Bau & Umwelt in unserem dynamischen Arbeitsumfeld mit Freiraum unter Beweis stellen und die moderne Baukultur in der innovativen Landgemeinde Kaltbrunn mitgestalten? Zusammen mit Ihrem Team können Sie das Vertrauen unserer Einwohner und Einwohnerinnen durch Engagement und Expertenwissen gewinnen. Sie schätzen eine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit verschiedenen internen und externen Ansprechpartnern. Unser Ziel ist es, ein leidenschaftliches, integratives und kompetentes Team zu schaffen.
Ihre Aufgaben
- fachliche und personelle Führung der Bereiches Planung, Bau & Umwelt
- fachliche und administrative Leitung der Baubewilligungsverfahren
- Ansprechpartner/in für Bauherren/innen, Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros sowie für interne und kantonale Fachstellen
- administratives Begleiten und Vorbereiten von Baugesuchen zuhanden der Baukommission
- Projektbegleitung und Führen von Rechtsmittelverfahren
- Kontroll- und Vollzugstätigkeiten, insbesondere gemäss Planungs- und Baugesetz
- Mitarbeit und Beratung in Ausschuss-Gremien im Rahmen der Ortsplanungsrevision resp. weiteren Planungsverfahren
Ihr Profil
- Aus- oder Weiterbildung in den Bereichen Planung und Bau
- Kenntnisse im Bau-, Planungs-, Verfahrensrecht
- Berufs- und Führungserfahrung
- Durchsetzungsvermögen gepaart mit guten kommunikativen Fähigkeiten
- belastbare Persönlichkeit mit Organisations- und Teamfähigkeit
- hohe Sozialkompetenz, kundenorientierte und exakte Arbeitsweise
- vernetztes Denken, sprachliche Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck
Unser Angebot
- externe Unterstützung im Rahmen von Baugesuchprüfungen, Brandschutz und Abwasser
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- ein motiviertes Team, das Sie in Ihrer Tätigkeit unterstützt
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Gestaltung des individuellen Karrierewegs.
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aktuelles
Am Sonntag, 03. Mai 2026 findet die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium der Politischen Gemeinde Kaltbrunn für den Rest der Amtsdauer 2025-2028 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis Freitag, 27. Februar 2026, 14.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindekanzlei oder via Download (Link siehe unten) bezogen werden.
Zweiter Wahlgang/stille Wahl
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 16. August 2026, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Freitag, 12. Juni 2026, 14.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Der Fahrplanwechsel für das Jahr 2026 erfolgt am 14. Dezember 2025.
Änderungen auf Buslinie 635 Ziegelbrücke-Schänis-Kaltbrunn-Benken
Fahrplanangebot zu Randzeiten erweitert
Auf den Fahrplan 2024 wurde das Angebot auf der Linie 635 bereits ausgebaut. Montags bis freitags sind sieben zusätzliche Kurspaare in Auftrag gegeben worden, sodass
während der Hauptverkehrszeiten ein Halbstundentakt besteht. Ab Fahrplan 2026 (gültig ab Dezember 2025) wird das Angebot der Linie 635 nun um einen Frühkurs (Mo – Sa) und um einen Spätkurs (Mo – So) erweitert.
Aufhebung der Haltestellen «Aeuli» und «Freigaden»
Die Überprüfung der Frequenzen der auf Gemeindegebiet liegenden Bushaltestellen hat ergeben, dass die Haltestellen Aeuli und Freigaden (nahe Rieden) unzureichend frequentiert sind. An den beiden Haltestellen steigen täglich maximal ein bis zwei Personen in oder aus dem Bus. Die Haltestelle Aeuli liegt zudem in der Nähe der Bushaltestelle Steinenbrücke. Die Bushaltestelle Freigaden liegt überdies zu weit weg vom Siedlungsgebiet.
Der Gemeinderat hat deshalb in Einklang mit den Zielen des kommunalen Richtplans beim Amt für öffentlichen Verkehr die Aufhebung der beiden Bushaltestellen beantragt und per Fahrplanwechsel 2026 bewilligt erhalten.
Grüngut
Dass alle organischen Gartenabfälle wie beispielsweise Baum- und Heckenschnitte, Rasen oder Laub sowie Küchenrüstabfälle ins Grüngut gehören ist ziemlich klar. Fälschlicherweise werden immer wieder diverse Abfälle wie vor allem Plastik, Töpfe, Steine, Humus sowie grosse Mengen an Erde mittels Grünabfuhr entsorgt.
Gerne erinnern wir Sie an die im Abfallreglement festgelegten Masse von Grüngutbündeln. Die Masse von 150 cm x 60 cm x 40 cm sowie das Gewicht vom maximal 30 kg dürfen nicht überschritten werden.
ACHTUNG: Bündel, die nicht den festgelegten Massen entsprechen, und überfüllte Container werden nicht mitgenommen! Privatpersonen können pro Haushalt und Jahr 500 kg Grünabfälle kostenlos bei der Roos Kompost AG, Rislen 2039, 8722 Kaltbrunn, direkt anliefern. Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gilt als ein Haushalt.
Neophyten
Für die Entsorgung von Neophyten können bei der Gemeindeverwaltung Kaltbrunn in den Abteilungen Einwohneramt und Liegenschaften/Tiefbau gratis Neophytensäcke bezogen werden, welche der Kehrichtsammeltour mitgegeben werden können. Auch besteht die Möglichkeit, Neophyten direkt bei der Firma Roos Kompost AG, Kaltbrunn, anzuliefern.
Textilien
Folgende Textilien können in die dafür vorgesehenen Sammelcontainer beim Entsorgungspark oder an der Uznacherstrasse eingeworfen werden:
– saubere Damen-, Herren- und Kinderkleidung
– Lederbekleidung und Pelze
– saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
– saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
– saubere Unterwäsche und Socken
– Gürtel und Taschen
– Daunendecken und -kissen
Bitte entsorgen Sie keine Kleiderbügel, Koffer und Ähnliches auf diesem Weg.
Kehricht
Bitte stellen Sie Ihre Kehrichtsäcke in den offiziellen Gebührensäcken erst am Morgen des Sammeltags ab 7 Uhr bereit. Achten Sie darauf, dass die Container nicht überfüllt sind und sich schliessen lassen. Tiere reissen ansonsten die Säcke auf und verstreuen den Abfall. Auch dürfen keine Industrieabfälle bereitgestellt werden, diese gehören separat entsorgt.
Öffnungszeiten Entsorgungspark
Für Alu, Glas, Konservendosen und Textilien
– Montag – Freitag: 7.00 – 18.30 Uhr
– Samstag: 9.00 – 16.00 Uhr
– Sonn- & Feiertage: geschlossen
Für Kunststoff, Getränkekartons, Karton, Grubengut, Altöl, Batterien und Kaffeekapseln:
– Mittwoch: 13.00 – 15.00 Uhr
– Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
– Sonn- & Feiertage: geschlossen
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und deponieren Sie kein Abfall vor dem Entsorgungspark.
HINWEIS: PET-Getränkeflaschen werden im Entsorgungspark nicht entgegengenommen! Bitte retournieren Sie die PET-Flaschen bei den Verkaufsstellen.
«Bleiben Sie auf dem Laufenden» mit dem Newsletter der Politischen Gemeinde Kaltbrunn. Unter www.kaltbrunn.ch/newsletter können Sie sich ganz einfach anmelden. Die stetige Kommunikation mit den Einwohnerinnen und Einwohnern von Kaltbrunn und regelmässige Informationen sind dem Gemeinderat sehr wichtig.
Darum: Abonnieren Sie noch heute den Newsletter der Politischen Gemeinde.
Die Werkdienst-Mitarbeiter bemühen sich, in den Wintermonaten das Gehweg- und Strassennetz in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Kantonsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Für die Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse ist die Politische Gemeinde zuständig.
Schnee auf eigenem Grundstück
Die Räumung privater Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer entsorgt werden.
Wichtig zu wissen
Gemäss Art. 64 Strassengesetz haben Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen Schnee zu dulden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeinwesen beseitigt wird, solange dieser das Mass des Üblichen und Zumutbaren nicht übersteigt.
Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Die Grundeigentümer von Liegenschaften, welche an öffentliche Strassen und Wege grenzen, werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher und Hecken usw. bis Anfang November 2025 auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Politischen Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Randsteine, Zäune und Hindernisse
Um Schäden zu vermeiden, empfehlen wir, Randsteine, Zäune und andere Hindernisse mit Stangen (siehe Abbildung) zu markieren.