Aktuelles
Im Jahr 2023 wurden in der Gemeinde Kaltbrunn 308 Hunde amtlich registriert (Vorjahr 301). Die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 wurden aufgrund der AMICUS-Datenbank versandt. HundehalterInnen, welche noch keine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Hundekontrollstelle zumelden.
Meldung bei der Kontrollstelle
Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend Registrierung ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden, um als HundehalterIn registriert zu werden. Die Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhält der/die HalterIn danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt.
Mutationen und Taxe
Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes können bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Hundesteuer pro Hund beträgt CHF 80.–.
Hundekot gehört in den Robidog
Leider stellen wir wiederholt fest, dass nicht alle HundehalterInnen den Hundekot ihrer Vierbeiner in den Robidogstellen entsorgen. Das sorgt berechtigterweise für Unmut. Bitte helfen Sie als Hundehalter mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Robidog-Kotsäcke können kostenlos bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.
Weitere Informationen erhaltenSie bei der Hundekontrollstelle Kaltbrunn, Telefon 058 228 63 01 oder unter www.kaltbrunn.ch.
Als Pilotversuch wurden die Schalter im vergangenen Jahr im Sommer während drei Wochen nachmittags geschlossen. Die Erfahrungen haben sich bestätigt: Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden in den Sommerferien kaum nachgefragt. Dieser Zeitraum stellt damit eine gute Möglichkeit dar, aufgestaute Gleitzeit abzubauen, ohne dass die Dienstleistung für die Bürgerschaft leidet.
Aus diesem Grund sind die Schalter vom 15. Juli bis 5. August 2024 (Sommerferien-Wochen 2, 3 und 4) jeweils nachmittags geschlossen. Abweichende Terminvereinbarungen bleiben weiterhin möglich. Die Erreichbarkeit bei Todesfällen ist gewährleistet.
Dieses Jahr erneuern die SBB die Fahrbahn zwischen Uznach und Kaltbrunn komplett. Zusätzlich zur Baustelle und der Totalsperre gibt es Installationsplätze mit entsprechenden Emissionen. Davon ist Kaltbrunn auch teilweise betroffen. Die SBB versuchen die Einschränkungen und Emissionen so gering wie möglich zu halten.
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein müssen (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
März 2024
Marco Fischli reichte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus der Baukommission per Ende des Jahres 2023 aus beruflichen Gründen ein.
Marco Fischli war seit dem Jahr 2018 Mitglied der Baukommission und konnte sein Fachwissen als diplomierter Raumplaner in die Kommission einbringen.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Marco Fischli für sein langjähriges, sehr geschätztes Engagement.
Mit Patricia Wenk, Raum- und Verkehrsplanerin, konnte die Vakanz per 1. Januar 2024 erneut mit einer Fachkraft besetzt werden. Der Gemeinderat freut sich über die Zusage von Patricia Wenk und auf die Zusammenarbeit.
Die Baukommission setzt sich somit ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
– Brunner-Gmür Daniela, Vorsitz von Amtes wegen
– Thoma-Rüdisüli Monika, stv. Ressortverantwortliche Raum und Umwelt
– Wenk Patricia, dipl. Ing. FH, Raumplanerin
– Hunziker Urs, dipl. Architekt ETH/SIA
– Schrepfer Michael, dipl. Architekt AAM, M SC arch. USI
– Etterlin Lukas, Aktuar ohne Stimmrecht
Hugo Gort, Rektor der Schule Kaltbrunn, nahm seit dem Jahr 2016 Einsitz in der Kulturkommission. Bereits zuvor organisierte er – somit seit über zehn Jahren – Konzerte in
Kaltbrunn. Anfänglich fanden diese in der Aula des Oberstufenzentrums statt, später dann in der Dröschi. Hugo Gort hat in dieser Zeit rund 50 hochwertige Konzerte in Kaltbrunn organisiert und sich stets ehrenamtlich für die zeitintensive Planung der Anlässe mit Freude engagiert. Hugo Gort reichte dem Gemeinderat seinen Rücktritt aus der Kulturkommission auf Ende des Jahres 2023 ein, um seine Tätigkeit in andere Hände zu geben. Der Gemeinderat bedankt sich
bei Hugo Gort für seinen langjährigen, geschätzten Einsatz für die Kulturkommission und für die
Etablierung der beliebten Konzerte.
Ivo Hager, Leiter der Abteilung Liegenschaften/Tiefbau, wohnt den Sitzungen der Kommission Sportplatz Stiggleten bereits seit deren Gründung jeweils als Gast bei um die notwendige Koordination mit der Verwaltung zu erleichtern und auch um sein Fachwissen in die Kommissionsarbeit einzubringen. Die Mitglieder der Kommission sprachen sich im Herbst dafür aus, Ivo Hager als Mitglied in die Kommission aufzunehmen. Die innerhalb der Kommission zu behandelnden Themen reichen sehr weit in den Aufgabenbereich von Ivo Hager als Leiter Liegenschaften/Tiefbau und die Kommission erkennt, wie gewinnbringend seine Teilnahme ist. Der Gemeinderat wählte Ivo Hager mit Wirkung ab 1. Januar 2024 als neues Mitglied der Kommission Sportplatz Stiggleten. Der Gemeinderat bedankt sich bei Ivo Hager für seine Bereitschaft zur Einsitznahme und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Die Kommission Sportplatz Stiggleten setzt sich somit ab 1. Januar 2024 wie folgt zusammen:
– Michael Wenk, Präsident und ressortverantw. Gemeinderat
– Roman Zahner, Gemeinderat
– Niklaus Steinbacher, Werkhof
– Veton Causi, Schule Kaltbrunn
– Fabian Bucher, Vertretung FC Uznach
– Nick Stüssi, Vertretung Tennisclub Gaster
– Daniel Zahner, Vertretung Turnvereine Kaltbrunn
– Thomas Zahner, Vertretung Anwohner
– Ivo Hager, Abteilung Liegenschaften/Tiefbau
– Priska Roos, Aktuarin
Ab dem kommenden Schuljahr (Beginn am 12. August 2024) sind die Schulen oder Gemeinden im Kanton St. Gallen verpflichtet, eine schulergänzende Betreuung anzubieten. Nach einer Ausschreibung hat der Gemeinderat Kaltbrunn den Auftrag an Tagesfamilien Linthgebiet vergeben. Im Zusammenhang mit der Schulhauserweiterung Sonnenbüel ist geplant, die schulergänzende Betreuung im Untergeschoss des Erweiterungsbaus Sonnenbüel unterzubringen. Bis zur Fertigstellung der Schulhauserweiterung (voraussichtlich Sommer 2026) ist eine Übergangslösung erforderlich. Geprüft wird dafür die Raumnutzung des Kulturzentrums Dröschi im Erdgeschoss.
Die Belegung durch die schulergänzende Betreuung soll jedoch so gestaltet werden, dass die Drösche jeweils am Abend und an Wochenenden nach wie vor durch Vereine, Private oder öffentliche Organisationen genutzt werden kann. Die Dauernutzungen im Saal im Dachgeschoss sind von der schulergänzenden Betreuung nicht betroffen.
Mit Tagesfamilien Linthgebiet wurde eine in der familienergänzenden Kinderbetreuung erfahrene und kompetente Partnerorganisation gefunden, welche die schulergänzende
Betreuung in enger Zusammenarbeit mit der Schule organisiert und durchführt. Die Vorbereitungsarbeiten wurden bereits vor einiger Zeit aufgenommen. Um den personellen Aufwand abschätzen zu können und die Planung zu erleichtern, führt die Schule bei den Eltern eine Bedarfsabklärung durch. Die Anmeldeformalitäten mit den entsprechenden Angeboten und den Elterntarifen folgen im Frühling 2024.
Für die Alterspolitik sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund greift nur ergänzend und fördernd ein. Weiter sind die Selbsthilfe, die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der Familien von Bedeutung für die Alterspolitik.
Weniger Geld vom Bund
Der Bund kürzt die Subventionsgelder für die Pro Senectute ab dem Jahr 2024. Gleichzeitig hat die Regierung des Kantons St. Gallen neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik verfasst, nämlich:
– Soziale Teilhabe sowie gesellschaftliches Engagement
– Partizipation
– Ökonomische Sicherheit
– Adäquate Gesundheitsversorgung und -vorsorge.
Die Pro Senectute St. Gallen hat vor diesem Hintergrund ihre Dienstleistungen angepasst und in eine neue Leistungsvereinbarung überführt. Der Gemeinderat hat diesen Vertrag geprüft und – im Einklang mit den anderen Gemeinden der Region – unterzeichnet.
Damit sind Mehrkosten von jährlich rund CHF 16 000 verbunden. Die Budgetbewilligung anlässlich der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 bleibt vorbehalten.