Offene Stellen
Bist du interessiert an einer spannenden Lehrstelle in einer öffentlichen Verwaltung ab August 2026? Dann bewerbe dich bei uns als
Kauffrau / Kaufmann EFZ
In der Lehre wirst du umfassend in allen verschiedenen Verwaltungsbereichen ausgebildet. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden werden dich während deiner Lehre bestens in die Vielfalt der Aufgaben einer Gemeindeverwaltung einführen und begleiten.
Dein Profil
- 3 Jahre Sekundarschule mit guten Schulleistungen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft
- Engagement und vernetztes Denken
- freundliches, aufgestelltes Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
Unser Angebot
- eine breitgefächerte, interessante und abwechslungsreiche Ausbildung
- ein aufgestelltes und motiviertes Team, das dich während der Lehre jederzeit unterstützt und fördert
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und modernen Arbeitsplätzen
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns sehr auf deine Bewerbung! Sende die Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an gemeinde@kaltbrunn.ch. Fragen zur Lehrstelle beantwortet dir unsere Bildungsverantwortliche, Esther Gmür, 058 228 63 23 oder esther.gmuer@kaltbrunn.ch gerne.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
eine/n Mitarbeiter/in Bauverwaltung (80 – 100 %)
Ihre Aufgaben
- administrative Bearbeitung von Baugesuchen und Baubewilligungen
- Verfassen von Bauentscheiden, Baufreigaben, Protokollen und Stellungnahmen
- Auskünfte erteilen über baurechtliche Fragen am Schalter und am Telefon
- Abschluss von Bauakten und Archivierung
- Mitarbeit Lehrlingsausbildung
Ihr Profil
- bautechnische oder kaufmännische Grundausbildung mit Erfahrung in einer Bauverwaltung
- Freude am Umgang mit Kundinnen und Kunden
- räumliches Vorstellungsvermögen im Umgang mit Plandossiers
- zuverlässige und aufgeschlossene Persönlichkeit
- sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- fundierte PC-Kenntnisse (CMI Bau, MS-Office)
Unser Angebot
- ein interessantes, verantwortungsvolles, vielseitiges und selbständiges Aufgabengebiet
- ein dynamisches, engagiertes und entwicklungsfähiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum
- attraktive Anstellungsbedingungen mit Jahresarbeitszeit und berufsorientierten Weiterbildungsmöglichkeiten
Spricht Sie diese herausfordernde und spannende Aufgabe an? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Michael Helbling, Gemeindeschreiber, 058 228 63 21 oder michael.helbling@kaltbrunn.ch
Aktuelles
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Moderhinke
Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.
Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).
Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.
Die Vorschriften können unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen
März 2025