Aktuelles
Der Gemeinderat hat folgenden Auftrag vergeben:
Technische Untersuchung auf dem belasteten Grundstück Nr. 957, Bachvögten:
Dienstleistungsauftrag an Andres Geotechnik AG, St. Gallen
Hier finden Sie das Dokument «Rentenreform AHV 21»
Weihnachten
Montag, 25. Dezember 2023
geschlossen
Stefanstag
Dienstag, 26. Dezember 2023
geschlossen
Neujahrstag
Montag, 01. Januar 2024
geschlossen
Berchtoldstag
Dienstag, 02. Januar 2024
geschlossen
An den übrigen Arbeitstagen zwischen Weihnachten und Neujahr gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich an die Nummer 079 305 88 41.
Das Verwaltungspersonal wünscht besinnliche Festtage und einen guten Start in das Jahr 2024.
Die Gemeinde Kaltbrunn verfolgt eine aktive Energiepolitik und leistet einen nachhaltigen Beitrag fürs Klima. Der Gemeinderat hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass das per 1. Januar 2023 verabschiedete Reglement Energieförderprogramm auf reges Interesse stösst. Das Reglement bildet eine konkrete und geeignete Grundlage um die Verwendung von erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet zu fördern.
Die Vollzugsvorschrift des Energieförderprogramms (Förderkatalog) untersteht einer laufender
Überprüfung durch die Energiekommission und den Gemeinderat. Somit können mittels punktuellen Steuerungsmassnahmen zielgerichtete Anreize zur Förderung von erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Der Gemeinderat sprach sich mit Wirkung ab 1. Januar 2024 für die Streichung der Förderung von Elektroautos aus.
Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die Anschaffung von Elektroautos massgeblich etabliert. Damit erübrigen sich die Auszahlung von Förderbeiträgen beim Kauf von Elektroautos.
Der Gemeinderat unterstützt ferner die Evaluation und Prüfung von öffentlichen Flächen durch die Energiekommission, die gegebenenfalls ohne grosse Einschränkung der Nutzung mit PV-Anlagen überdeckt werden könnten und nimmt die Massnahmen in die Legislaturziele 2025 – 2029 auf.
Der neue Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan wurde im Sommer 2022 öffentlich aufgelegt. Aufgrund von Hinweisen und Einsprachen ergaben sich Änderungen
zum revidierten Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan. Der aktuelle Planungsstand und die Änderungsunterlagen wurde vom 16. Juni bis 7. Juli 2023 einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt.
Innerhalb der Frist sind 35 Stellungnahmen von vierzehn Personen eingegangen. Diese betreffen allesamt die Klassierung der Strasse Günterstall 3.98 (Gemeindestrasse 3. Klasse) und die Aufhebung der Klassierung der Höchistrasse 5.07 (Gemeindeweg 2. Klasse). Die nachfolgenden Aspekte stiessen auf besonders hohes Interesse:
Aufhebung Höchiweg
Gemäss kommunalem Richtplan ist eine neue Fusswegverbindung abseits der Hauptstrasse zwischen den Quartieren Kirchhalden und Sonnhalde geplant. Der Kirchhaldenweg soll in diesem Zusammenhang aufgewertet und der Höchiweg aufgehoben werden.
Diese Massnahme stiess auf deutlichen Widerstand. Aus Sicht des Gemeinderates soll an der ursprünglichen Klassierung der Höchistrasse 5.07. festgehalten werden, zumal eine Neuklassierung von Gehwegen erfahrungsgemäss (wie vorliegend) auf grossen Widerstand
stösst. So lange keine sichere Alternative zur bestehenden Fusswegverbindung besteht, soll vorderhand an der bestehenden Klassierung festgehalten werden. Der Gemeinderat teilt gewisse Sicherheitsbedenken was die alternative Wegverbindung über den Kirchhaldenweg
in die Uznacherstrasse betrifft, namentlich die unübersichtliche Einmündung in die Uznacherstrasse (Geh- und Radweg).
Aus diesem Grund wird eine entsprechende Stellungnahme mit den baulichen Anpassungen bei den kantonalen Stellen (inkl. Kantonspolizei) eingeholt.
Erlass
Der angepasste Strassenplan wurde vom Gemeinderat am 6. November 2023 mit nachstehend zusammengefassten Inhalten erlassen und wird nach Vorliegen der angepassten Planunterlagen der öffentlichen Auflage unterstellt:
- Der Gemeinderat hält an der Klassierung des Gemeindewegs 5.07 Höchistrasse als Gemeindeweg 2. Klasse gemäss der ersten öffentlichen Auflage fest. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung der Wegverbindung und auf die Aufhebung des Fusswegs gemäss Fuss-, Wander- und Radwegplan wird verzichtet.
- Gemeindestrasse 3.98 Günterstall: An der Klassierung entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Nr. 1566 und Nr. 1567 gemäss der ersten öffentlichen Auflage wird festgehalten. Auf die im Rahmen der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgeschlagene Aufhebung der Klassierung in diesem Abschnitt wird verzichtet.
- Die Klassierung als Gemeindestrasse 3. Klasse wird wie in der zweiten Mitwirkungsvorlage vorgesehen in nördlicher Richtung erweitert.
- Verzicht auf Abklassierung Kronengasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Verzicht auf Aufklassierung Müllisperg (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Verzicht auf Abklassierung Rutzenackerstrasse (Beibehaltung des aktuellen Status);
- Anpassung Klassierung Schulhausstrasse, Einlenker Gasterstrasse.
Ausgangslage
Aufgrund des stark gestiegenen Freizeitverkehrs im Wengital planen die Strassenkorporation Altwies-Wengi und die Ortsgemeinde Kaltbrunn auf der Wengistrasse (3.64) die Einführung einer Parkgebührenpflicht. Die Einnahmen dienen zweckgebunden zur Deckung der Unterhaltskosten auf der Gemeindestrasse 3. Klasse. Die Einführung der Parkgebührenpflicht ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Formelles
Als formelle Voraussetzung für die neue Parkgebühr müssen das Parkierungsreglement sowie der dazugehörige Gebührentarif der Gemeinde überarbeitet werden.
Das revidierte Parkierungsreglement und der überarbeitete Gebührentaruf wurde vom Gemeinderat am 11. September 2023 zu Handen der freiwilligen öffentlichen Mitwirkung vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 verabschiedet.
Die Eckpunkte der Entwürfe lauten wie folgt:
Die Revision des Parkierungsreglements wurde primär angestossen, um einen transparenten Rahmen zu schaffen, um die Parkplätze im Wengital der Gebührenpflicht zu unterstellen. Die Möglichkeit zur Einführung einer Gebührenpflicht auf diesen Parkplätzen, welche öffentlichen Grund darstellen, aber nicht im Eigentum der politischen Gemeinde liegen, besteht bereits mit der heutigen Rechtslage. Allerdings lässt sich dies nicht ohne weitere Rechtskenntnisse aus dem Parkierungsreglement ablesen. Neu wird deshalb erklärt, dass als öffentlicher Grund auch Parkplätze auf privatem Grund zählen, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind (Art. 3 Bst. c), und die Möglichkeit zur Unterstellung von Parkierungsanlagen unter den Geltungsbereich des Reglements wird ausdrücklich erwähnt (Art. 1).
Damit die Bewilligungserteilung und Gebührenerhebung, insbesondere bezüglich der Parkplätze im Wengital, nicht zwingend durch den Gemeinderat erfolgen muss, wurde eine entsprechende Delegationsnorm ins Parkierungsreglement integriert (Art. 9).
Mit dem revidierten Parkierungsreglement wird sodann eine einfacher verständliche Systematik eingeführt. Neu wird unterschieden zwischen örtlicher und zeitlicher Parkierungsbeschränkung (wo darf wie lange parkiert werden?), Gebührenpflicht (wo und wie viel kostet das Parkieren?) und Bewilligungspflicht (wann braucht es für das Parkieren eine Bewilligung?).
Mit dem revidierten Parkierungsreglement wird sodann eine einfacher verständliche Systematik eingeführt. Neu wird unterschieden zwischen örtlicher und zeitlicher Parkierungsbeschränkung (wo darf wie lange parkiert werden?), Gebührenpflicht (wo und wie viel kostet das Parkieren?) und Bewilligungspflicht (wann braucht es für das Parkieren eine Bewilligung?).
Neu darf ausserhalb von Parkierungsanlagen, namentlich auf der Strasse, nur noch während maximal 48 Stunden parkiert werden, sofern keine anderweitige Signalisation besteht (Art. 4). Bewilligungen für längeres Parkieren sind ausserhalb von Parkierungsanlagen nicht möglich. Regelmässiges Parkieren ausserhalb von Parkierungsanlagen ist neu nicht mehr bewilligungspflichtig, während die Gebührenpflicht aber beibehalten bleibt (Art. 5 Abs. 1 Bst. b).
Freiwillige öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat unterbreitet das revidierte Parkierungsreglement und den Gebührentarif einer freiwilligen öffentlichen Mitwirkung.
Die Projektunterlagen sind vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch abrufbar und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus Dorfstrasse 5 öffentlich auf. Innerhalb der Frist können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Onlineplattform oder schriftlich zu Handen des Gemeinderats zum Vorhaben äussern.
Am 6. November 2023 hat der Gemeinderat das Fondsreglement Ersatzabgaben für Parkplatzbauten erlassen. Der Fonds für Ersatzabgaben für Parkplatzbauten bezweckt die Sicherstellung von ausreichenden zweckgebundenen finanziellen Mitteln für die Bereitstellung von öffentlichen Parkierungsanlagen und für Investitionen in die Verkehrserschliessung.
Das Fondsreglement untersteht vom 15. Dezember 2023 bis 24. Januar 2024 dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann in dieser Zeit im Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5 öffentlich eingesehen werden. Für das Zustandekommen des Referendums sind 314 Unterschriften nötig.
Der Gemeinderat ist sehr erfreut bekannt zu geben, dass mit Michael Helbling ein äusserst kompetenter neuer Gemeindeschreiber gefunden wurde.
Michael Helbling verfügt über einen beeindruckenden beruflichen Hintergrund. Er hat das Studium der Rechtswissenschaften mit anschliessendem Doktorat im Staatsrecht abgeschlossen und bringt bereits Erfahrung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht mit. In seinen bisherigen beruflichen Stationen sammelte er wertvolle Erfahrungen in Bereichen des öffentlichen Rechts.
Der 35jährige wird die Stelle am 1. Januar 2024 zur Einführung in die laufende Geschäfte in einem Teilzeitpensum antreten und ab 1. März 2024 die Funktion des Gemeindeschreibers übernehmen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Im Oktober des letzten Jahres hat die Dorfbachkorporation im Rahmen des neuen Unterhaltskonzepts am Dorfbach, im Abschnitt Ende Siedlungsgebiet bis zum Einlauf in den Steinenbach auf der orographisch rechten Seite eine Reihe von Stockweiden gepflanzt.
Leider wurde festgestellt, dass seit ein paar Monaten nach und nach ein grosser Teil (50 %) der Weiden mutwillig zerstört wurde. Der Schaden beläuft sich im Moment auf 2500 Franken. Die Verwaltungskommission hat eine Strafanzeige eingereicht.
Sachdienliche Hinweise sind an das Sekretariat der Dorfbachkorporation: Tel. 058 228 63 12, stefan.graf@kaltbrunn.ch oder direkt an die Kantonspolizei, Tel. 058 229 52 00 einzureichen.
Die An-/Abmeldefrist für das neue Semester des ordentlichen Musikschulunterrichtes läuft bis 20. Dezember 2023 (Beginn 2. Semester: 5. Feb. 2024). Informationen und alle Formulare der Musikschule finden Sie unter: www.schule-kaltbrunn.ch/musikschule. Die Formulare sind einzureichen an: Schulsekretariat, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn.