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Umzug (Zuzug/Wegzug/Adressänderung)

Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit die erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

Zuzüge, Wegzüge und Adressänderungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. Dies können Sie persönlich, online (eUmzugCH) oder telefonisch vornehmen.

Dazu benötigen wir die nachfolgenden Unterlagen:

Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Familienausweis (wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Mietvertrag

Ausländer/-innen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Familienausweis (falls vorhanden) oder Eheschein
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Mietvertrag

Bei Zuzug aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton benötigen wir evtl. noch weitere Unterlagen. Auf der Webseite des Migrationsamtes St. Gallen erhalten Sie weitere Informationen.

Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

  • Schweizer/innen: Ausweisdokument (ID/Pass)
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
Adressänderung innerhalb von Kaltbrunn

Ein Wohnungswechsel innerhalb von Kaltbrunn genügt eine Meldung ans Einwohneramt.

Vergessen Sie nicht, bei einem Wohnungswechsel auch folgende Stellen zu informieren:

Dienstleistungen

Ansprechpartner