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Abstimmungen, Wahlen

Die Gemeinderatskanzlei bereitet die Wahlen und Sachabstimmungen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) vor und veranlasst den Versand der Abstimmungsunterlagen. Die Stimmberechtigten müssen spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag im Besitz des Stimmmaterials sein.

Sollten Sie keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindekanzlei.

Am Abstimmungssonntag wertet das Stimmbüro die abgegebenen Stimmen aus und ermittelt das Abstimmungs- und Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und im Internet publiziert.

Zusammensetzung Stimmbüro

Helbling Michael, Dorfstr. 5/7, 8722 Kaltbrunn, Präsident
Brunner-Gmür Daniela, Dorfstr. 5/7, 8722 Kaltbrunn, Stv. Präsident
Cooper-Höfliger Irene, Sonnenberg 38a, 8722 Kaltbrunn
Frischknecht Ernst, Hofstrasse 11, 8722 Kaltbrunn
Hager René, Brändliguet 7, 8722 Kaltbrunn
Hubli André, Schönaustrasse 15, 8722 Kaltbrunn
Jud-Lauber Nadine, Sonnhaldenstrasse 63, 8722 Kaltbrunn
Müller Michael, Steinenhofstrasse 3, 8722 Kaltbrunn
Pauli Sandra, Steinenhofstrasse 3, 8722 Kaltbrunn
Rüdisüli-Rothmund Rita, Rickenstrasse 23, 8722 Kaltbrunn
Schmuki-Muggli Claudia, Hältli 688, 8722 Kaltbrunn
Steiner-Rüdisüli Vreni, Gublenstr. 1735, 8722 Kaltbrunn
Tribelhorn-Menzi Elisabeth, Benknerstrasse 17, 8722 Kaltbrunn
von Aarburg-Eugster Eveline, Pfrundweid 286, 8722 Kaltbrunn
von Aarburg-Walser Eveline, Dorfstr. 5/7, 8722 Kaltbrunn, Aktuarin
Gmür Esther, Dorfstr. 5/7, 8722 Kaltbrunn, Stv. Aktuarin

 

App mit Abstimmungsinformationen «VoteInfo»

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.
Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo
VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062

Abstimmungsunterlagen bestellen
Die Stimmberechtigten müssen spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag im Besitz des Stimmmaterials sein.
Bei zweiten Wahlgängen von Regierungswahlen und Ständeratswahlen beträgt die Frist zehn Tage. Gleiches gilt für gleichzeitig stattfindende kantonale Abstimmungen sowie gleichzeitig stattfindende Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde.

Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel.

Nachbezug bei Wohnortwechsel
Wer nach Erhalt des Stimmmaterials vor einem Wahl- oder Abstimmungstag den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz das Stimmmaterial für die Wahl oder Abstimmung gegen Abgabe des von der bisherigen Wohnsitzgemeinde erhaltenen Stimmrechtsausweises.

Nachbezug bei Verlust oder Nichterhalt
Bei Verlust oder Nichterhalt des Stimmrechtsausweises kann eine stimmberechtigte Person bei der Gemeinde einen Ersatz-Stimmrechtsausweis beantragen. Die stimmberechtigte Person muss in diesem Fall glaubhaft darlegen, dass sie bisher keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren hat.

Bitte melden Sie sich für einen Nachbezug des Stimmmaterials bei der Gemeindekanzlei.