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Einbürgerungswesen

Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft. Je nach Voraussetzung gelten verschiedene Verfahren für die Einbürgerung, unter anderem: Wohnsitzdauer, Beherrschung der Landessprache, Kenntnisse zum Staatswesen und die Integration.

Die Gemeindekanzlei führt das Verfahren im Auftrag des Einbürgerungsrats und erteilt Einbürgerungswilligen gerne Auskunft.

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