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Ausländerbewilligungen

Zuständiges Amt: Einwohneramt

Das Ausländeramt des Kantons St.Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von
Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen. Der Anteil der stetigen ausländischen
Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen beträgt rund 20%. Dies entspricht auch in etwa dem Ausländeranteil in Kaltbrunn.


Formulare für diverse Bewilligungen können über die Homepage des Ausländeramtes heruntergeladen werden. Das
Einwohneramt nimmt die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.


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