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Grundsteuern

Zuständiges Amt: Steueramt

Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Massgebend für die Besteuerung ist der am 1. Januar des laufenden Jahres gültige Steuerwert des Grundstückes (Verkehrswert oder Ertragswert).

Der Steuersatz beträgt:

0.8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen

0.2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.

Weitere Informationen im Kant. Steuergesetz (sGS 811.1).

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