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Bauabnahmegesuch - Schlussabnahme Bauobjekt (mit Bewilligungs-Nr)

Zuständiges Amt: Bauverwaltung

Bei der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig. Die Bauherrschaft ist verpflichtet, der Bauverwaltung unaufgefordert Anzeige zu machen (gemäss Baubewilligung).

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