zurück zur Übersicht

Betreibungsregisterauszug

Zuständiges Amt: Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis

Im Betreibungsregisterauszug ist enthalten, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister gegenüber Dritten ist ein Interessennachweis erforderlich (Art. 8a SchKG).

Aktionen

Ansprechpartner