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Erbschaftswesen - Formulare

Zuständiges Amt: Bauverwaltung

Bei einem Todesfall geht der gesamte Nachlass des Verstrobenen ins Eigentum der Erbengemeinschaft über. Die Erben können nur gemeinsam über die Vermögenswerte verfügen.

Erbschaften können vorzeitig angenommen oder aber ausgeschlagen werden. Das Amtsnotariat stellt dafür Formulare zur Verfügung.

Im Geschäftsverkehr (insbesondere mit Banken) müssen sich die Erben als solche ausweisen können. Dazu dient die Erbbescheinigung, die nach Ablauf der Erbausschlagungsfrist von drei Monaten (oder wenn vorher alle Erben die Erbschaft schriftlich annehmen) durch das Amtsnotariat in Rapperswil ausgestellt wird. Die Bestellung erfolgt mit einem Formular direkt beim Amtsnotariat.

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