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Ergänzungsleistungen

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus.

Wir sind Ihre 1. Anlaufstelle für sämtliche Sozialversicherungsfragen und geben Ihnen gerne die für die EL-Anmeldung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Formulare und Merkblätter rund um den Bereich Ergänzungsleistungen finden Sie auch im Online-Schalter der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen.

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