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Familienzahlungen (FZ)

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Familienzulagen sind eine Einkommensergänzung, die zu einem gewissen Lastenausgleich für Familien beitragen sollen.

Die Schweiz kennt neben Bundeslösungen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Nichterwerbstätige (FamZG) sowie für die Landwirtschaft (FLG) ein ergänzendes Nebeneinander von über 50 verschiedenen Familienzulagensystemen:

Alle Kantone verfügen über Kinder- und Ausbildungszulagen.
Einige Kantone richten darüber hinaus Geburts- oder Adoptionszulagen aus.
Der Kanton St. Gallen kennt Kinder- und Ausbildungszulagen.
Das kantonale Kinderzulagengesetz (KZG) regelt den Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen für Selbständigerwerbende.

Familienzulagenregister
Alle zugesprochenen Familienzulagen werden ab 1. Januar 2011 in einem zentralen Register erfasst. Primäres Ziel des Familienzulagenregisters ist die Verhinderung von Doppelbezügen. Für Veränderungen, welche den Zulagenanspruch beeinflussen, steht für die Bezügerinnen und Bezüger sowie für alle Arbeitgebenden auf unserer Internetseite im Online-Schalter ein Mutationsformular bereit.

Das Familienzulagenregister ist für die Öffentlichkeit eingeschränkt zugänglich. Es kann eingesehen werden, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet. Voraussetzung ist, dass die Versichertennummer und das Geburtsdatum des Kindes bekannt sind. Der Zugang ist über die Internetadresse www.infoafam.zas.admin.ch möglich.

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