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Feuerwerk abbrennen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Für das Abbrennen von Feuerwerk kann in der Politischen Gemeinde Kaltbrunn keine Bewilligung erteilt werden. Hierfür fehlt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eine Rechtsgrundlage.

Wir laden Sie dennoch ein, uns Ihr Feuerwerk zu melden.

Feuerwerke der Kategorie F4 bedürfen einer Bewilligung der Kantonspolizei, Abteilung SIWAS, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen.

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