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Grundstück - Kaufvertrag

Zuständiges Amt: Grundbuchamt

Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist zwingend über das Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den Kaufvertrag nach den Wünschen der Vertragspartner vor. Kommt eine Einigung definitiv zustande, findet die amtliche Verschreibung beim Grundbuchamt statt. Der Kaufvertrag über Grundstücke bedarf für seine Gültigkeit zwingend der öffentlichen Beurkundung.
Damit wir den Kaufvertrag so rasch als möglich im Entwurf ausarbeiten können, benötigen wir von Ihnen zahlreiche Angaben. Wir bitten Sie daher, telefonisch Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen. (Tel. 058 228 63 33).

Das Grundstück geht mit dem Eintrag ins Grundbuch ins Eigentum des Erwerbers über.

Ansprechpartner