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Hundekontrolle

Zuständiges Amt: Einwohneramt

Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend der Registrierung des Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden. Die Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt. Anschliessend können Sie wie bisher bei ihrem Tierarzt den Hund in der Datenbank AMICUS (ehemals ANIS) registrieren lassen.

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