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Prämienverbilligung (IPV)

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten ermittelt.
 
Die voraussichtlich Anspruchsberechtigten erhalten jeweils bis Ende Dezember ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung. Für alle übrigen Personen steht ab 01. September der Online-Zugang www.svasg.ch/ipv-anmeldung bereit.
 
Der Anspruch verwirkt jeweils am 31. März.

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