Offene Stellen
Was ist zu tun, wenn wieder ein Wasserhahn tropft, das Türschloss klemmt oder die Heizung aussteigt? Bei uns erhältst du einen Blick hinter die Kulissen unserer Schul- und Gemeindeanlagen. Auf August 2027 ist in der Gemeinde Kaltbrunn (Schule) eine Lehrstelle als
Fachmann oder Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst
zu besetzen.
Deine Aufgaben
- Reinigung von Schulzimmern, Turnhallen, sanitäre Anlagen
- Reparaturarbeiten im und am Gebäude
- Kontrollaufgaben und Wartungen der Haustechnik
- Abfallbewirtschaftung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen
Unsere Erwartungen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- freundliches und gepflegtes Auftreten
- lernbereite und begeisterungsfähige Persönlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit, Interesse und Engagement
- gute Auffassungsgabe
- exakte und zuverlässige Arbeitsweise
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
Unser Angebot
- eine umfassende und interessante 3-jährige Ausbildung
- abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Hausdienstes
- ein freundliches, kollegiales und hilfsbereites Arbeitsumfeld
- ein motiviertes Ausbildungsteam
- moderne Infrastruktur
Bist du an der Lehrstelle interessiert?
Wir freuen uns auf deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Stellwerk-Test, Multicheck an gemeinde@kaltbrunn.ch. Weitere Auskünfte erhältst du vom Leiter Hausdienst, Robert Hohl, robert.hohl@schule-kaltbrunn.ch oder 055 293 44 03.
Aktuelles
Am 31. Oktober 2025 hat das kantonale Tiefbauamt die Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans samt Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung waren die sich noch im Einspracheverfahren befindlichen Klassierungen.
Gegen eine Klassierung wurde Rekurs erhoben. Der Gemeinderat beantragte daraufhin die Feststellung der Teilrechtskraft der unbestrittenen Bestandteile der Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans. Mit Entscheid vom 13. August 2026 hiess das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen den Antrag gut. Gegen diesen Entscheid wurde kein Rechtsmittel ergriffen.
Der Gemeinderat hat die Teilrechtskraft des revidierten Gemeindestrassenplans samt Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg festgestellt. Der Gemeindestrassenplan wird mit Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.
Am 29. Juni 2026 hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen den Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord, Abschnitt km 2.650 – 2.016» mit Verfügung vom 29. Juni 2026 ohne Einschränkungen genehmigt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2026 die Rechtsmittelentscheide zusammen mit der Genehmigungsverfügung in Form einer Gesamtverfügung erlassen und diese den Einsprechern eröffnet. Innert Frist sind keine Rechtsmittel eingegangen, weshalb der Sondernutzungsplan rechtskräftig geworden ist. Der Gemeinderat hat die Rechtskraft festgestellt und die Inkraftsetzung des Sondernutzungsplans «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord» per 1. Oktober 2026 beschlossen.
Die Gemeindeverwaltung Kaltbrunn bleibt am Jahrmarkt-Donnerstag, 8. Oktober 2026, den ganzen Tag geschlossen.
Am Freitag, 9. Oktober 2026, gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Bei einem Notfall sind wir erreichbar:
– Todesfall: Tel. 079 305 88 41
– Marktfahrer: Tel. 058 228 63 12
Anmeldungen für die IPV 2027 können neu bereits ab 1. September 2026 eingereicht werden. Dieses geänderte Vorgehen ermöglicht den Krankenversicherern, die IPV 2027 den Krankenkassenprämien bereits ab Januar 2027 gutzuschreiben.
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen wird die Rahmenbedingungen für die IPV 2027 im Dezember festlegen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer oder unter www.svasg.ch/ipv
Aufgrund der vergangenen trockenen und niederschlagsarmen Tage und Wochen führt die ausgeprägte Trockenheit zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann. Die Gemeinde Kaltbrunn ist teilweise exponiert ausgerichtet. Die Brandgefahr ist dadurch naturgemäss grösser als in anderen Regionen / Gemeinden im Kanton St. Gallen. Diese Umstände gebieten, entsprechende Anordnungen zur Schadenverhütung zu erlassen. Gemäss Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1, abgekürzt FSG) können das zuständige Departement oder der Gemeinderat unter besonderen, die Feuergefahr erhöhten Umständen, wie ausserordentliche Trockenheit, Wasserknappheit oder Grossanlässe vorübergehende besondere Feuerschutzvorschriften erlassen. Diese Vorschriften des Gemeinderates unterstehen nicht dem fakultativen Referendum (Art.47 Abs.2 FSG).
Der Gemeinderat Kaltbrunn erliess gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG per 29. Juni 2026 folgende Allgemeinverfügung, welche weiterhin gilt:
- Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Kaltbrunn ist im Wald und in Waldesnähe (200m vom Waldrand entfernt) insbesondere das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten.
Besten Dank für das Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschrift.
Aufgrund der langen Trockenperiode und der damit einhergehenden Astabbruchgefahr wird der Vitaparcours in der Talweid vorsorglich zum Schutz der Bevölkerung bis auf Weiteres gesperrt. In diesem Zusammenhang wird der ganze angrenzende Waldbestand auf Krankheiten und damit verbundenen Umsturzgefahren untersucht und Sicherungsmassnahmen geprüft.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Besondere Vorsicht bei Kindern
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Bei starkem Wind erhöhte Gefahr
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Auch bei Regen erhöhte Gefahr
Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 8. August 2026, im Werkhof der Gemeinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt.
Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt:
Mittwoch, Samstag und Sonntag,
jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr
Die amtliche Pilzkontrolle obliegt dem in Uznach wohnhaften Willy Kuster, Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprüfung.
Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Verderbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen.
Die Pilzkontrolle ist für Einwohner/innen der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsammler/innen, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.-.
Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Samstag, 31. Oktober 2026, vorgenommen.
In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 (Willy Kuster)
oder 055 280 71 69 (Peter Lenz) zu erreichen.