Informationen Hundehaltung
von Editor Gemeinde - sara.zuparic
Im Jahr 2025 wurden in der Gemeinde Kaltbrunn 312 Hunde amtlich registriert (Vorjahr 313). Die Rechnungen für die Hundesteuer 2026 wurden aufgrund der AMICUSDatenbank versandt. HundehalterInnen, welche noch keine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Hundekontrollstelle zu melden.
Meldung bei der Kontrollstelle
Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich betreffend Registrierung ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle melden, um als HundehalterIn registriert zu werden. Die Benutzerdaten (PersonenID) und das Passwort erhält der / die HalterIn danach direkt von der AMICUS per Post zugestellt.
Mutationen und Taxe
Ereignisse wie Halterwechsel oder Tod des Hundes können bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Die Hundesteuer pro Hund beträgt Fr. 80.–
Hundekot gehört in den Robidog
Leider stellen wir wiederholt fest, dass nicht alle HundehalterInnen den Hundekot ihrer Vierbeiner in den Robidogstellen entsorgen. Das sorgt berechtigterweise für Unmut. Bitte helfen Sie als Hundehalter mit, unsere Umwelt sauber zu halten. Robidog-Kotsäcke können kostenlos bei der Hundekontrollstelle bezogen werden.
Hundehaltung ist gesetzlich geregelt
Die Grundzüge der Hundehaltung sind im kantonalen Hundegesetz geregelt. Wir machen Sie auf die Grundsätze des Kantonalen Hundegesetzes aufmerksam:
Art. 6 Grundsätze
Die Hundehalterin oder der Hundehalter sorgt dafür, dass der Hund:
• Mensch und Tier nicht gefährdet;
• Dritte nicht belästigt;
• fremdes Eigentum nicht beschädigt;
• jederzeit wirksam unter Kontrolle ist;
• sich im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt.
Art. 7 Versicherungspflicht
Die Hundehalterin oder der Hundehalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt.
Art. 8 Leinenpflicht
a) Grundsatz
Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.
b) an besonderen Orten
Hunde werden stets an der Leine gehalten: auf Schulanlagen; auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen; in öffentlich zugänglichen Gebäuden; in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
• auf Schulanlagen;
• auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;
• in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
• in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
Art. 11 Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund ausführt, beseitigt dessen Kot. Die politische Gemeinde stellt die notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots auf dem Gemeindegebiet bereit und unterhält diese.
Hunde gehören nicht auf Spielwiesen und Spielplätze
Die Spielwiesen der Schulanlagen und unsere Spielplätze sind Orte für Kinder. Wir bitten deshalb alle Hundehalter und -innen, ihre Tiere nicht auf diesen Flächen auszuführen und dort auch keine Hinterlassenschaften zurückzulassen.
Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu sauberen, hygienischen und sicheren Spiel- und Aufenthaltsorten für unsere Kinder. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hundekontrollstelle Kaltbrunn, Telefon 058 228 63 01 oder unter www.kaltbrunn.ch.