zurück zur Übersicht

Feuerungskontrolle

Zuständiges Amt: Bauverwaltung

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgeführt von

Glaus Hardy
Kaminfegermeister
Dorfstrasse 75
8717 Benken

Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.

Ansprechpartner