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Personensicherheit auf Aussenanlagen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Der Veranstalter ist für die Sicherheit anlässlich einer Veranstaltung verantwortlich. Bei der Benützung von Aussenanlagen (z.B. Sportplatz Stiggleten) sind die speziellen Bestimmungen gemäss Formular "Personensicherheit auf Aussenanlagen" zu beachten.

Das Formular ist zusammen mit dem Festwirtschaftsgesuch und allfälligen Beilagen an die Gemeindekanzlei einzureichen.

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